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Presserat im eigenen Saft

Datum
12. September 2014

Der Deutsche Presserat hat klar gestellt: Wenn Redaktionen ihre Veröffentlichungen in sozialen Medien verbreiten, unterliegen diese auch dort den ethischen Grundsätzen des Pressekodex. Schon allein die Tatsache, dass dies in einer Pressemeldung erklärt wird, zeigt, wie sehr die deutsche Presselandschaft im eigenen Saft schwimmt. Seit wann war denn der Pressekodex eine Selbstverpflichtung, die nur für einen bestimmten Verbreitungsweg zu gelten hatte? Spiegelt nicht der Pressekodex eine grundsätzlich ehrenhafte Haltung der Journalisten wider?

 

Was wir hier erleben, ist ein Beleg dafür, wie sehr sich traditionelle Medienmacher mit den neuen technischen Möglichkeiten durch das Internet schwer tun. Tagtäglich erleben wir auch bei unserer PR-Arbeit, wie vor allem Zeitungsverlage wesentliche Grundlagen des Internets nicht beherrschen. Selbst das eigentlich simple Anklicken eines Downloadlinks in einer Pressemeldung führt da schon mal zu einem fünfminütigen Telefonat mit einem Journalisten, wo denn die angekündigten hochaufgelösten Fotos nun zu bekommen sind.

 

Bei solch gemachten Erfahrungen verwundert es nicht, dass im Presserat eine Diskussion darüber geführt werden muss, ob eingehende Beschwerden zu Veröffentlichungen in den Social-Media-Angeboten der Verlage durch den Deutschen Presserat mit bearbeitet werden müssen. Fast schon scheint es interessanter zu sein, wer denn diese unsinnige Frage an den Presserat überhaupt gestellt hat.


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Datum
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Datum
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